Benötigen sie oder Angehörige Unterstützung bei alltäglich widerkehrenden Verrichtungen, zählen diese Tätigkeiten häufig zu den sogenannten grundpflegerischen Leistungen. Diese untergliedern sich in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Beeinträchtigungen in diesen Bereichen empfinden Betroffene zumeist als besonders starke Einschränkung. Wir begleiten und unterstützen, um den Betroffenen einen möglichst selbstständigem und selbstbestimmten Leben zu ermöglichen.
Kosten für grundpflegerische Leistungen werden zumeist von der Pflegeversicherung getragen. Die Regelungen zur Beantragung und Finanzierung der Pflege sind jedoch recht komplex und für den Laien nicht immer zwingend schlüssig. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, persönlich und kostenlos.
Benötigen sie oder Angehörige Unterstützung bei alltäglich widerkehrenden Verrichtungen, zählen diese Tätigkeiten häufig zu den sogenannten grundpflegerischen Leistungen. Diese untergliedern sich in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Beeinträchtigungen in diesen Bereichen empfinden Betroffene zumeist als besonders starke Einschränkung. Wir begleiten und unterstützen, um den Betroffenen einen möglichst selbstständigem und selbstbestimmten Leben zu ermöglichen.
Kosten für grundpflegerische Leistungen werden zumeist von der Pflegeversicherung getragen. Die Regelungen zur Beantragung und Finanzierung der Pflege sind jedoch recht komplex und für den Laien nicht immer zwingend schlüssig. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, persönlich und kostenlos.
Behandlungspflegerische Leistungen werden in der Regel vom behandelnden Arzt verordnet. Hierbei handelt es sich um an Pflegekräfte delegierte und unter seiner Aufsicht durchgeführte Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Kosten der Behandlungspflege werden im Regelfall von Ihrer Krankenkasse übernommen. Leistungen der Behandlungspflege werden verordnet um die ärztliche/medizinische Versorgung in der häuslichen Umgebung sicherzustellen.
Behandlungspflegerische Leistungen werden in der Regel vom behandelnden Arzt verordnet. Hierbei handelt es sich um an Pflegekräfte delegierte und unter seiner Aufsicht durchgeführte Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Kosten der Behandlungspflege werden im Regelfall von Ihrer Krankenkasse übernommen. Leistungen der Behandlungspflege werden verordnet um die ärztliche/medizinische Versorgung in der häuslichen Umgebung sicherzustellen.
Die Pflege im häuslichen Umfeld ist für Angehörige und Betroffene häufig sehr belastend. Um ihnen eine Auszeit vom Pflegealltag zu ermöglichen, bieten wir verschiedene Entlastungsmöglichkeiten. Die Betreuungen im häuslichen Umfeld können neben Beschäftigungen und gemeinsamer Tagesgestaltung auch Hilfen im Haushalt sein.
Kosten für Betreuungsleistungen werden zumeist von der Pflegeversicherung getragen. Die Regelungen zur Beantragung und Finanzierung der Leistungen sind jedoch recht komplex und für den Laien nicht immer zwingend schlüssig. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, persönlich und kostenlos.
Die Pflege im häuslichen Umfeld ist für Angehörige und Betroffene häufig sehr belastend. Um ihnen eine Auszeit vom Pflegealltag zu ermöglichen, bieten wir verschiedene Entlastungsmöglichkeiten. Die Betreuungen im häuslichen Umfeld können neben Beschäftigungen und gemeinsamer Tagesgestaltung auch Hilfen im Haushalt sein.
Kosten für Betreuungsleistungen werden zumeist von der Pflegeversicherung getragen. Die Regelungen zur Beantragung und Finanzierung der Leistungen sind jedoch recht komplex und für den Laien nicht immer zwingend schlüssig. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, persönlich und kostenlos.
Ihnen fallen die täglichen Dinge im Haushalt schwer, sie fühlen sich der Haushaltsführung nicht mehr gewachsen oder sie ist unter Umständen sogar zu gefährlich, dann unterstützen wie Sie gern. Die durchzuführenden Tätigkeiten legen wir gemeinsam mit ihnen fest, damit sie sich wie gewohnt in Ihrem Zuhause wohl fühlen.
Kosten für hauswirtschaftliche Hilfen werden zumeist von der Pflegeversicherung getragen. Die Regelungen zur Beantragung und Finanzierung der Leistungen sind jedoch recht komplex und für den Laien nicht immer zwingend schlüssig. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, persönlich und kostenlos.
Ihnen fallen die täglichen Dinge im Haushalt schwer, sie fühlen sich der Haushaltsführung nicht mehr gewachsen oder sie ist unter Umständen sogar zu gefährlich, dann unterstützen wie Sie gern. Die durchzuführenden Tätigkeiten legen wir gemeinsam mit ihnen fest, damit sie sich wie gewohnt in Ihrem Zuhause wohl fühlen.
Kosten für hauswirtschaftliche Hilfen werden zumeist von der Pflegeversicherung getragen. Die Regelungen zur Beantragung und Finanzierung der Leistungen sind jedoch recht komplex und für den Laien nicht immer zwingend schlüssig. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, persönlich und kostenlos.
Mit einem Hausnotrufgerät ist es möglich auch mit Einschränkungen oder einer Behinderung weiterhin in häuslicher Umgebung zu wohnen. Das Hausnotrufgerät funktioniert in der ganzen Wohnung und ist Tag und Nacht einsatzbereit. Es bietet vielfältige Möglichkeiten: So können Sie es beispielsweise als Armband oder Halskette tragen. In der Regel werden die Kosten für den Hausnotruf von der Pflegeversicherung übernommen. Gerne beraten wir sie zum Thema Hausnotruf persönlich.
Mit einem Hausnotrufgerät ist es möglich auch mit Einschränkungen oder einer Behinderung weiterhin in häuslicher Umgebung zu wohnen. Das Hausnotrufgerät funktioniert in der ganzen Wohnung und ist Tag und Nacht einsatzbereit. Es bietet vielfältige Möglichkeiten: So können Sie es beispielsweise als Armband oder Halskette tragen. In der Regel werden die Kosten für den Hausnotruf von der Pflegeversicherung übernommen. Gerne beraten wir sie zum Thema Hausnotruf persönlich.
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung unterstützt und soll pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) eine Entlastungsmöglichkeit bieten. Bei Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson kann ein ambulanter Pflegedienst - für längstens 6 Wochen im Jahr - die Pflege übernehmen. Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir sie umfassend und persönlich zum Thema Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung unterstützt und soll pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) eine Entlastungsmöglichkeit bieten. Bei Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson kann ein ambulanter Pflegedienst - für längstens 6 Wochen im Jahr - die Pflege übernehmen. Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir sie umfassend und persönlich zum Thema Verhinderungspflege.